Regulärer Unterricht am 08. Januar ´24

07.01.2024

Pressemitteilung des Kultusministeriums
  • Auch in Baden-Württemberg haben Landwirte für Montag, den 8. Januar 2024, Streikmaßnahmen angekündigt. Protestfahrten, Blockadeaktionen usw. können sich auch auf Verkehr und Schulweg auswirken. Das Kultusministerium weist darauf hin, dass dennoch die Schulpflicht gilt und empfiehlt, Behinderungen nach Möglichkeit einzukalkulieren.
  • Ungeachtet eventueller Auswirkungen auf den Verkehr und den Schülertransport findet in Baden-Württemberg am Montag, 8. Januar 2024, regulärer Unterricht statt.Schülerinnen und Schüler, die wegen Ausfällen des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs nicht zurSchule kommen können und nicht über alternative Fahrtmöglichkeiten verfügen, dürfen demPräsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben.In diesem Fall ist die Schule unmittelbar darüber zu informieren. Schülerinnen bzw. Schüler geltenunter diesen Voraussetzungen als entschuldigt (§ 2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung ). Diesgilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler infolge des Warnstreiks oder Einschränkungen imöffentlichen Verkehr nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.